9 S 70/11•Landgericht Köln, 2012-05-16, 9 S 70/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 9 S 70/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-16
Aktenzeichen: 9 S 70/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0516.9S70.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
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Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 05.01.2011 – 19 C 56/10 – werden zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 64 % und der Kläger zu 36 %.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Die Revision wird nicht zugelassen.
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