Landgericht Köln, 2012-05-16, 9 S 70/11

9 S 70/11Kantonsgericht16.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 70/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-16

Aktenzeichen: 9 S 70/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0516.9S70.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 05.01.2011 – 19 C 56/10 – werden zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 64 % und der Kläger zu 36 %.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

  4. Die Revision wird nicht zugelassen.

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