Landgericht Köln, 2012-05-23, 26 O 101/11

26 O 101/11Kantonsgericht23.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 101/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-23

Aktenzeichen: 26 O 101/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0523.26O101.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammner

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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