25 O 40/11•Landgericht Köln, 2012-05-25, 25 O 40/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 25 O 40/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-25
Aktenzeichen: 25 O 40/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0525.25O40.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen sie vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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