88 O 57/11•Landgericht Köln, 2012-05-29, 88 O 57/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 88 O 57/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-29
Aktenzeichen: 88 O 57/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0529.88O57.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 109.858,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2011 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.