Landgericht Köln, 2012-05-29, 88 O 57/11

88 O 57/11Kantonsgericht29.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 88 O 57/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-29

Aktenzeichen: 88 O 57/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0529.88O57.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 109.858,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.12.2011 (Rechtshängigkeit) zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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