Landgericht Köln, 2012-06-01, 28 O 792/11

28 O 792/11Kantonsgericht01.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 792/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-01

Aktenzeichen: 28 O 792/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0601.28O792.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Auf den Widerspruch des Antragsgegners wird die einstweilige Verfügung vom 29.09.2011 aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Antragsteller auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, sofern nicht die Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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