21 O 61/12•Landgericht Köln, 2012-06-04, 21 O 61/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 21 O 61/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-04
Aktenzeichen: 21 O 61/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0604.21O61.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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