Landgericht Köln, 2012-06-04, 21 O 61/12

21 O 61/12Kantonsgericht04.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 61/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-04

Aktenzeichen: 21 O 61/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0604.21O61.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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