Landgericht Köln, 2012-06-05, 88 O 3/12

88 O 3/12Kantonsgericht05.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 88 O 3/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-05

Aktenzeichen: 88 O 3/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0605.88O3.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, 5.347.111,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2011 auf das Treuhandkonto des WP StB Herrn C2 bei der D AG Köln, Bankleitzahl ####, Kontonummer #### zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist für die Klägerinnen vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags.

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