88 O 3/12•Landgericht Köln, 2012-06-05, 88 O 3/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 88 O 3/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-05
Aktenzeichen: 88 O 3/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0605.88O3.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, 5.347.111,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.07.2011 auf das Treuhandkonto des WP StB Herrn C2 bei der D AG Köln, Bankleitzahl ####, Kontonummer #### zu zahlen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist für die Klägerinnen vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags.
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