Landgericht Köln, 2012-06-08, 18 O 430/09

18 O 430/09Kantonsgericht08.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 18 O 430/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-08

Aktenzeichen: 18 O 430/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0608.18O430.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 213.781,24 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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