Landgericht Köln, 2012-06-13, 13 S 340/11

13 S 340/11Kantonsgericht13.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 S 340/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-13

Aktenzeichen: 13 S 340/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0613.13S340.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Normen: § 287 ZPO

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Bergheim vom 22.11.2011 – 21 C 163/11 – teilweise abgeändert und klarstellend insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt,

  1. an die Klägerin 701,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2011 zu zahlen;

  2. an die Klägerin weitere 57,23 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.09.2011 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin zu 1/5 und die Beklagte zu 4/5. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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