Landgericht Köln, 2012-06-26, 11 S 313/11

11 S 313/11Kantonsgericht26.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 S 313/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-26

Aktenzeichen: 11 S 313/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0626.11S313.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 26.5.2011 – 138 C 162/11 – wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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