Landgericht Köln, 2012-06-26, 27 O 143/12

27 O 143/12Kantonsgericht26.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 27 O 143/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-26

Aktenzeichen: 27 O 143/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0626.27O143.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird als derzeit unbegründet abgewiesen.

  2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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