30 O 145/12•Landgericht Köln, 2012-06-29, 30 O 145/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 145/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-29
Aktenzeichen: 30 O 145/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0629.30O145.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 34.263,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.01.2012 zu zahlen, im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden Mehrkosten trägt die Klägerin.
Die übrigen Kosten des Rechtsstreits und der Streitverkündung hinsichtlich der Streithelferin zu 1) trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.