13 T 50/12•Landgericht Köln, 2012-07-03, 13 T 50/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 13 T 50/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-03
Aktenzeichen: 13 T 50/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0703.13T50.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Normen: § 724 ZPO
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln (71 IK 127/05) vom 07.02.2012 aufgehoben und die Rechtspflegerin des Amtsgerichts angewiesen, der Gläubigerin die Vollstreckungsklausel für den ihre Forderung betreffenden Auszug aus der Insolvenztabelle – lfd. Nr. 5 der Insolvenztabelle im Verfahren 71 IK 127/05 – zu erteilen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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