8 O 81/12•Landgericht Köln, 2012-07-03, 8 O 81/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 8 O 81/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-07-03
Aktenzeichen: 8 O 81/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0703.8O81.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Das Landgericht Köln erklärt den Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten für unzulässig (§ 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG) und verweist das Prozesskostenhilfeverfahren von Amts wegen ohne mündliche Verhandlung gemäß §§ 17 a Abs. 2 GVG, 2, 48 Abs. 1 ArbGG analog
an das Arbeitsgericht Köln.
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