Landgericht Köln, 2012-07-09, 26 O 286/11

26 O 286/11Kantonsgericht09.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 26 O 286/11 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-09

Aktenzeichen: 26 O 286/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0709.26O286.11.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 26. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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