11 S 339/11•Landgericht Köln, 2012-07-10, 11 S 339/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 S 339/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-10
Aktenzeichen: 11 S 339/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0710.11S339.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 17.6.2011 – 123 C 96/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird der Kläger unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels verurteilt, an den Beklagten 150 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.5.2011 zu zahlen. Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 79 % und der Beklagte 21 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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