Landgericht Köln, 2012-07-11, 28 O 133/12

28 O 133/12Kantonsgericht11.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 133/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-11

Aktenzeichen: 28 O 133/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0711.28O133.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 27.03.2012 wird aufgehoben und der Antrag auf ihren Erlass zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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