Landgericht Köln, 2012-07-18, 23 S 4/12

23 S 4/12Kantonsgericht18.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 23 S 4/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-18

Aktenzeichen: 23 S 4/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0718.23S4.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.