2 O 112/11•Landgericht Köln, 2012-07-19, 2 O 112/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 2 O 112/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-07-19
Aktenzeichen: 2 O 112/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0719.2O112.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden aus dem Schadensereignis vom 3. November 2010 im Historischen Museum C zu ersetzen, der im Zusammenhang mit der Montage des Tablarschranks mit den Abmessungen 2,90 m × 3,20 m × 3,10 m entstanden ist.
Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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