Landgericht Köln, 2012-07-19, 2 O 112/11

2 O 112/11Kantonsgericht19.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 2 O 112/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-19

Aktenzeichen: 2 O 112/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0719.2O112.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden aus dem Schadensereignis vom 3. November 2010 im Historischen Museum C zu ersetzen, der im Zusammenhang mit der Montage des Tablarschranks mit den Abmessungen 2,90 m × 3,20 m × 3,10 m entstanden ist.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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