Landgericht Köln, 2012-07-31, 22 O 168/12

22 O 168/12Kantonsgericht31.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 22 O 168/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-31

Aktenzeichen: 22 O 168/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0731.22O168.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.308,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.426,00 € seit dem 26.01.2012 sowie aus weiteren 7.882,00 € seit dem 25.03.2012 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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