29 S 120/12•Landgericht Köln, 2012-08-09, 29 S 120/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 120/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-09
Aktenzeichen: 29 S 120/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0809.29S120.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Normen: WEG § 46 I
Tenor
Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 22.05.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bonn (27 C 86/12) wird zurückgewiesen. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens .
Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 6.500,00 € EUR festgesetzt.
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