Landgericht Köln, 2012-08-20, 30 O 487/11

30 O 487/11Kantonsgericht20.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 30 O 487/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-20

Aktenzeichen: 30 O 487/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0820.30O487.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der ST-Vertriebsvertrag vom 30.01./22.07.1996 für die E-Tankstelle auf dem Grundstück des Beklagten M-Straße, 42929 Wermelskirchen (Grundbuch von P, Amtsgericht Wermelskirchen, Blatt X, Flur X, Flurstücke X bis X) über den 31. Dezember 2011 hinaus bis zum 31. Dezember 2012 fortbesteht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 2/3 und der Beklagte1/3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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