6 T 254/12•Landgericht Köln, 2012-08-27, 6 T 254/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 6 T 254/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-27
Aktenzeichen: 6 T 254/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0827.6T254.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Schuldner gegen den Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts Gummersbach vom 20.06.2012 - 68 K 22/11 - wird zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.