Landgericht Köln, 2012-08-28, 32 O 198/10

32 O 198/10Kantonsgericht28.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 32 O 198/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-28

Aktenzeichen: 32 O 198/10

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0828.32O198.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 32. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 16.708,27 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.09.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits und des selbständigen Beweisverfahrens des Landgerichts Köln, Az. 37 OH 15/08, tragen die Klägerin zu 76 % und der Beklagte zu 24 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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