14 O 396/12•Landgericht Köln, 2012-08-29, 14 O 396/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 14 O 396/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-29
Aktenzeichen: 14 O 396/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0829.14O396.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Zivilkammer
Tenor
Der Antragsgegnerin wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft oder der Anordnung unmittelbarer Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung,
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