1 S 52/11•Landgericht Köln, 2012-08-30, 1 S 52/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 1 S 52/11 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-30
Aktenzeichen: 1 S 52/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0830.1S52.11.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des
Amtsgerichts Köln – 210 C 107/10 – vom 27.10.2011
wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der
Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das vorgenannte Urteil des Amtsgerichts Köln ist
ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung eines Tatbestands wird gem. den §§ 540 II, 313 a I 1, 542 I, 543, 544 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.
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