Landgericht Köln, 2012-08-30, 1 S 52/11

1 S 52/11Kantonsgericht30.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 1 S 52/11 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-30

Aktenzeichen: 1 S 52/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0830.1S52.11.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des

Amtsgerichts Köln – 210 C 107/10 – vom 27.10.2011

wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der

Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das vorgenannte Urteil des Amtsgerichts Köln ist

ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Von der Darstellung eines Tatbestands wird gem. den §§ 540 II, 313 a I 1, 542 I, 543, 544 ZPO, 26 Nr. 8 EGZPO abgesehen.

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