Landgericht Köln, 2012-08-31, 8 O 209/12

8 O 209/12Kantonsgericht31.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 8 O 209/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-31

Aktenzeichen: 8 O 209/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0831.8O209.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.191,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 76,00 Euro seit dem 08.01.2012, aus 2.057,50 Euro seit dem 08.02.2012 und aus 5.057,50 Euro seit dem 08.03.2012 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage als im Urkundenprozess unstatthaft abgewiesen.

II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

III. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

IV. Der Beklagten wird die Ausführung ihrer Rechte vorbehalten.

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