Landgericht Köln, 2012-09-03, 10 T 29/12

10 T 29/12Kantonsgericht03.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 10 T 29/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-09-03

Aktenzeichen: 10 T 29/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0903.10T29.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Bezirksrevisorin vom 30.03.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 19.03.2012 aufgehoben und die Erinnerung der Klägervertreter gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom 07.12.2011 (222 C 312/11) wird zurückgewiesen.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.

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