Landgericht Köln, 2012-09-26, 13 S 147/12

13 S 147/12Kantonsgericht26.09.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 13 S 147/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-09-26

Aktenzeichen: 13 S 147/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:0926.13S147.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Kerpen vom 08.05.2012 – 104 C 397/11 – abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.510,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten per anno seit dem 10.11.2011 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben; die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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