Landgericht Köln, 2012-10-24, 28 O 391/11

28 O 391/11Kantonsgericht24.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 28 O 391/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-24

Aktenzeichen: 28 O 391/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1024.28O391.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägerinnen auferlegt.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen dürfen die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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