22 O 300/12•Landgericht Köln, 2012-10-25, 22 O 300/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 300/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-25
Aktenzeichen: 22 O 300/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1025.22O300.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 259.828,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. aus 259.229,78 € seit dem 13.03.2012 sowie aus weiteren 598,22 € seit dem 11.07.2012 zu zahlen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 306.775,13 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. seit dem 13.03.2012 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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