17 O 206/09•Landgericht Köln, 2012-11-09, 17 O 206/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 17 O 206/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-09
Aktenzeichen: 17 O 206/09
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1109.17O206.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 24.534,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.12.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Streithelfer zu 1 bis 3, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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