Landgericht Köln, 2012-11-09, 17 O 206/09

17 O 206/09Kantonsgericht09.11.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 17 O 206/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-11-09

Aktenzeichen: 17 O 206/09

ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1109.17O206.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Zivilkammer

Tenor

Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 24.534,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 12.12.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten der Streithelfer zu 1 bis 3, trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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