11 T 90/12•Landgericht Köln, 2012-11-26, 11 T 90/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 T 90/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-11-26
Aktenzeichen: 11 T 90/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1126.11T90.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1.) gegen den Vorbescheid des Notars A vom 30. Mai 2012 wird zurückgewiesen.
Die notwendigen aussergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2. trägt die Beteiligte zu 1.
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