7 O 254/11•Landgericht Köln, 2012-11-30, 7 O 254/11
Landgericht Köln, 2012-11-30, 7 O 254/11
7 O 254/11Kantonsgericht30.11.2012
Regest
Zu den Anforderungen an die Prüffähigkeit einer ersatzweise vom Auftraggeber gem. § 14 Abs. 4 VOB/B gestellten Schlussrechnung
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 7 O 254/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-30
Aktenzeichen: 7 O 254/11
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1130.7O254.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: § 14 VOB/B
Leitsätze
Zu den Anforderungen an die Prüffähigkeit einer ersatzweise vom Auftraggeber gem. § 14 Abs. 4 VOB/B gestellten Schlussrechnung
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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