29 S 95/12•Landgericht Köln, 2012-12-13, 29 S 95/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 95/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-12-13
Aktenzeichen: 29 S 95/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1213.29S95.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30.03.2012, Az. 204 C 223/11, wird teilweise abgeändert:
Der Beschluss zu TOP 2 aus der Eigentümerversammlung vom 24.05.2011 wird für ungültig erklärt.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Kläger 60% und die Beklagten 40%.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger 1/3 und die Beklagten 2/3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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