22 O 595/12•Landgericht Köln, 2012-12-20, 22 O 595/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 22 O 595/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-12-20
Aktenzeichen: 22 O 595/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2012:1220.22O595.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 201222. Zivilkammer
Tenor
Der Antragsteller hat durch eidesstattliche Versicherung vom 14.12.2012 glaubhaft gemacht, dass die Voraussetzungen zum Erlass der nachstehend angeordneten einstweiligen Verfügung erfüllt sind.
Auf Antrag des Antragstellers vom 20.12.2012 wird daher gemäß §§ 940, 935 ZPO ohne mündliche Verhandlung
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