Landgericht Köln, 2013-01-02, 9 S 255/12

9 S 255/12Kantonsgericht02.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 9 S 255/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-02

Aktenzeichen: 9 S 255/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0102.9S255.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die Kammer weist darauf hin, dass sie beabsichtigt, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Berufungsklägerin wird Gelegenheit gegeben, innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.

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