Landgericht Köln, 2013-01-07, 1 T 398/12

1 T 398/12Kantonsgericht07.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 1 T 398/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-07

Aktenzeichen: 1 T 398/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0107.1T398.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 08.10.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 25.09.2012 – 51 XVII K 2129 (Bl. 15 VH) dahingehend abgeändert, dass dem Beteiligten zu 1) für die Betreuung in der Zeit vom 24.04.2010 bis 23.07.2012 eine Vergütung in Höhe von 3.552,34 € zusteht, so dass sich diesbezüglich ein Anspruch der Landeskasse gegenüber dem Beteiligten zu 1) zur Rückzahlung von zu viel erstatteten 1.265,66 € ergibt.

Im Übrigen wird die Beschwerde des Beteiligten zu 1) zurückgewiesen.

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