Landgericht Köln, 2013-01-11, 11 T 120/12

11 T 120/12Kantonsgericht11.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 11 T 120/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-11

Aktenzeichen: 11 T 120/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0111.11T120.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Vorbescheid des Notars

Dr. N1vom 01. 08. 2012 wird zurückgewiesen.

Den Beteiligten zu 1. werden die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2.

auferlegt.

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