11 T 120/12•Landgericht Köln, 2013-01-11, 11 T 120/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 11 T 120/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-11
Aktenzeichen: 11 T 120/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0111.11T120.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde der Beteiligten zu 1. gegen den Vorbescheid des Notars
Dr. N1vom 01. 08. 2012 wird zurückgewiesen.
Den Beteiligten zu 1. werden die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 2.
auferlegt.
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