Landgericht Köln, 2013-01-15, 29 O 159/12

29 O 159/12Kantonsgericht15.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 29 O 159/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-15

Aktenzeichen: 29 O 159/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0115.29O159.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 29. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.960,79 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.07.2012 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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