Landgericht Köln, 2013-01-22, 4 O 473/11

4 O 473/11Kantonsgericht22.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 4 O 473/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-22

Aktenzeichen: 4 O 473/11

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0122.4O473.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 13.375,84 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.10.2011 zu zahlen.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin die Kosten der außergerichtlich entstandenen Anwaltsgebühren in Höhe von 755,80 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2012 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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