29 S 135/12•Landgericht Köln, 2013-01-31, 29 S 135/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 29 S 135/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-31
Aktenzeichen: 29 S 135/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0131.29S135.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 29. Zivilkammer
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 15.06.2012, Az.: 27 C 133/11, wird abgeändert:
Die Beschlüsse zu TOP 8 A (Kündigung des Verwaltervertrages) und zu TOP 8 B (Neuabschluss eines Verwaltervertrages, Neuwahl eines Verwalters) aus der Eigentümerversammlung vom 18.07.2011 der Wohnungseigentümergemeinschaft K-Straße 1-15 in ####1 Bonn werden für ungültig erklärt.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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