26 S 8/12•Landgericht Köln, 2013-02-13, 26 S 8/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 26 S 8/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-13
Aktenzeichen: 26 S 8/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0213.26S8.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 31.1.2012 – 124 C 484/11 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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