30 O 14/12•Landgericht Köln, 2013-02-26, 30 O 14/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 30 O 14/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-02-26
Aktenzeichen: 30 O 14/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0226.30O14.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 30. Zivilkammer
Tenor
Die Gründe des Urteils der 30. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17.01.2013 werden gemäß § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass der Text auf Seite 9 Absatz 3 Satz 2 wie folgt lautet:
Zuvor wurde der Kläger unstreitig vom Mitarbeiter der E AG, Herrn L, hinsichtlich dieses Vertrages beraten.
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