Landgericht Köln, 2013-02-27, 20 O 360/12

20 O 360/12Kantonsgericht27.02.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 20 O 360/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-02-27

Aktenzeichen: 20 O 360/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0227.20O360.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilkammer

Tenor

  1. an die Klägerin 7.186,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.01.2011 zu zahlen;

  2. an die Klägerin weitere 661,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.10.2012 (= Rechtshängigkeit) zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 12 % und die Beklagte zu 88 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten gegen sich durch Sicherheitsleistung von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.