28 S 6/12•Landgericht Köln, 2013-03-06, 28 S 6/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 28 S 6/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-06
Aktenzeichen: 28 S 6/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0306.28S6.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilkammer
Tenor
Das Urteil des Amtsgerichts Köln – Az. 147 C 223/11 - vom 28.2.2012 wird wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 775,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.10.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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