Landgericht Köln, 2013-03-14, 14 O 320/12

14 O 320/12Kantonsgericht14.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 14 O 320/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-14

Aktenzeichen: 14 O 320/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0314.14O320.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerinnen können die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund dieses Urteils vorläufig vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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