26 O 308/12•Landgericht Köln, 2013-03-27, 26 O 308/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Köln — 26 O 308/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-27
Aktenzeichen: 26 O 308/12
ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0327.26O308.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 26. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.172,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 8.9.2011 zu bezahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Kosten in Höhe von 651,80€ zu bezahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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