Landgericht Köln, 2013-03-28, 10 S 118/12

10 S 118/12Kantonsgericht28.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 10 S 118/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-28

Aktenzeichen: 10 S 118/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0328.10S118.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

  1. Auf die Berufung der Kläger wird das Schlussurteil des Amtsgerichts Köln vom 26.6.2012 (208 C 338/11) teilweise abgeändert und es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

  3. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

  4. Die Revision wird zugelassen.

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