Landgericht Köln, 2013-04-09, 21 O 271/12

21 O 271/12Kantonsgericht09.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Köln — 21 O 271/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-09

Aktenzeichen: 21 O 271/12

ECLI: ECLI:DE:LGK:2013:0409.21O271.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 21. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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